Auktionator Herne | Castroper Str. 81a | 44628 Herne | Tel: 00 49 (0) 171 / 748 12 43 |
Haushalts- & Nachlass -
Versteigerungsbedingungen
Mit der persönlichen oder schriftlichen Teilnahme an der Auktion werden
folgende Bedingungen anerkannt.
Die Versteigerung durch die Auktionator Karl & Uwe Lippe KUL GmbH erfolgt im
Namen und
auf Rechnung des Auftraggebers.
Der Zuschlagpreis ist der Nettopreis.
Dem Käufer wird auf Anfrage der Auftraggeber bekannt gegeben ebenso
umgekehrt.
Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld in Höhe von 20-10% erhoben, in dem die
19%ige Mehrwertsteuer enthalten ist.
Beispiel:
Zuschlag 100,00 € (Nettopreis) + zzgl. Aufgeld 10% (incl.19%Mwst) = Endpreis
110,00 €
Dieses Kaufgeld ist sofort nach erfolgtem Zuschlag zu bezahlen.
Für jeden Zuschlag wird eine Rechnung erstellt.
Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen
wegen Überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und
eventuellen Berichtigung: Irrtum vorbehalten.
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot abgegeben
wird. Bei Meinungsverschiedenheiten erfolgt ein neuer Aufruf. Der Zuschlag
verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung,
die Gefahr gegenüber jeglichen Schadens bereits mit dem Zuschlag an den
Käufer über. Vorbehaltszuschläge sind für den Bieter vier Wochen verbindlich,
für den Versteigerer jedoch freibleibend. Der Versteigerer lehnt jegliche Haftung
für verkaufte Gegenstände ab.
Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der
Versteigerung mindestens zwei Stunden besichtigt und geprüft werden. Der
Versteigerer haftet nicht für Mängel sowie Zuschreibungen, soweit er die ihm
obliegende Sorgfaltspflicht bei der Beschreibung der versteigerten Gegenstände
erfüllt hat. Es werden keine Eigenschaften gem § 459 ff. BGB zugesichert. Der
jeweilige Zustand der Auktionsstücke, besonders unbedeutende Beschädigungen
bzw. Alterungsspuren sind im reduzierten Schätzpreis berücksichtigt. Spätere
Beanstandungen, gleich welcher Art, können nicht berücksichtigt werden.
Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Moment
des Zuschlages befinden.
Der Auktionator kann aus besonderen Gründen Personen von der Auktion
ausschließen. Insbesondere solche Personen, welche die Versteigerung oder
Besichtigung stören. Handel und Tausch ist während Vorbesichtigung,
Versteigerung und Nachverkauf nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlungen wird
Hausverbot erteilt.
Die Bedingungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Nachverkauf.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute (auch im Mahnverfahren) ist für
beide Teile Herne.